schließen

Ab 2026 gibt es eine wichtige Änderung im Zeitplan für die Veröffentlichung neuer OEKO-TEX® Regelungen für die unterschiedlichen OEKO-TEX® Standards:

  • Die neuen Grenzwerte und Standard-Aktualisierungen für OEKO-TEX® STANDARD 100, LEATHER STANDARD, ORGANIC COTTON und ECO PASSPORT werden am 3. März 2026 veröffentlicht. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist treten die neuen Vorschriften für diese betroffenen Standards dann am 1. Juni 2026 in Kraft.
  • Für OEKO-TEX® STeP, MADE IN GREEN und RESPONSIBLE BUSINESS wird es 2026 keine Aktualisierungen der jeweiligen Standards geben. Die nächste Anpassung dieser B2B-Zertifizierungen und des MADE IN GREEN Produktlabels finden 2027 statt.

Wichtiger Hinweis:
Die Anpassung des Veröffentlichungs- und Umsetzungszeitplans für die neuen OEKO-TEX® Regelungen ist dauerhaft und gilt auch für alle nachfolgenden Jahre!

OEKO-TEX® Neu­re­ge­lun­gen – künf­ti­ge Ver­öf­fent­li­chungs­ter­mi­ne & Um­set­zungs­zeit­plan

OEKO-TEX® STANDARD 100
OEKO-TEX® LEATHER STANDARD
OEKO-TEX® ORGANIC COTTON
OEKO-TEX® ECO PASSPORT

  • Anpassungsintervall:
    jährlich
  • Veröffentlichungsdatum:
    1. März jedes Jahres
  • Inkrafttreten:
    1. Juni jedes Jahres
  • Nächste Aktualisierung:
    3. März 2026

OEKO-TEX® STeP
OEKO-TEX® MADE IN GREEN
OEKO-TEX® RESPONSIBLE BUSINESS

  • Aktualisierungsintervall:
    alle 2 Jahre
  • Veröffentlichungsdatum:
    1. März des jeweiligen Jahres
  • Inkrafttreten:
    1. Juni des jeweiligen Jahres
  • Nächste Aktualisierung:
    1. März 2027

Ihre Vor­tei­le auf ei­nen Blick

  • Reibungslose und direkte Integration aktualisierter gesetzlicher Anforderungen in die neuen OEKO-TEX® Vorgaben, z. B. neue Stoffe aus der ECHA-Kandidatenliste
  • Weniger unterjährige Anpassungen der geltenden OEKO-TEX® Anforderungen
  • Einfacherer und transparenterer Planungsprozess hinsichtlich der Erfüllung von Compliance-Anforderungen

OEKO-TEX® STANDARD 100 Supplement PSA & Materialien für PSA

Die wichtigsten Änderungen in der neuen Version des Supplement-Dokuments:

  • Die PFAS-Grenzwerte wurden ausschließlich an die gesetzlich geltenden Grenzwerte angepasst.
  • Der Grenzwert für TCPP gilt nicht für PSA.
  • Die Antimon-Grenzwerte gelten nicht für PSA, die gemäß den Produktkategorien II und III zertifiziert sind.

Alle derzeit geltenden Grenzwerte finden Sie in der OEKO-TEX® RSL.

Diese Grenzwerte werden sofort nach ihrer Veröffentlichung am 9. Dezember 2025 angewendet.

OEKO-TEX® LEATHER STANDARD

Die wichtigsten Änderungen der neuen Standardversion sind:

Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

OEKO-TEX® STANDARD 100
OEKO-TEX® ORGANIC COTTON
OEKO-TEX® ECO PASSPORT

Für diese drei OEKO-TEX® Standards treten nachfolgende Änderungen am 6. Oktober 2025 in Kraft:

  • Der PFOS-Grenzwert wird auf 25 µg/kg festgelegt (beim ECO PASSPORT Schwellen- und Grenzwert)
  • Der Grenzwert für PFOS-verwandte Substanzen wird auf 1 mg/kg festgelegt (beim ECO PASSPORT bleibt der Schwellenwert bei 250 µg/kg)
  • Zwei neue SVHC werden mit einem Grenzwert von 1000 mg/kg hinzugefügt (beim ECO PASSPORT Schwellen- und Grenzwert):
    • Decamethyltetrasiloxan (CAS: 141-62-8)
    • 1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan (CAS: 17928-28-8)
  • Der Grenzwert für die Emission von Formaldehyd wird angepasst (betrifft STANDARD 100 und LEATHER STANDARD)

Der OEKO-TEX® LEATHER STANDARD wird erst zum Jahreswechsel im Dezember 2025 aktualisiert.

Zusätzlich zu diesen Änderungen möchten wir Sie auf weitere Anpassungen hinweisen, die ebenfalls ab der neuen Ausgabe der OEKO-TEX® Standards gelten:

OEKO-TEX® STANDARD 100 / LEATHER STANDARD

Das seit dem 1. April 2025 geltende Verbot von biologisch aktiven Produkten für Babyartikel und Produkte, die mit Schleimhäuten in Kontakt kommen, wird mit dem nächsten Update im Standarddokument besonders hervorgehoben. Das Verbot von Bioziden ist auf deren potenziell negativen Einfluss auf die menschliche Gesundheit zurückzuführen, vor allem in sensiblen Anwendungsbereichen wie Babyprodukten und Menstruationsartikeln.

OEKO-TEX® ECO PASSPORT

OEKO-TEX® hat die biologische Abbaubarkeit als Anforderung für bestimmte chemische Produkte hinzugefügt. Die betroffenen Produkte können den Nachweis entweder durch OECD-/ISO-Prüfverfahren oder durch eine Selbsterklärung erbringen. Die biologische Abbaubarkeit wird jedoch nur dann auf dem ECO PASSPORT Zertifikat erwähnt, wenn OECD-/ISO-Prüfergebnisse vorgelegt werden. Wenn die ECHA bestimmte Stoffe als biologisch abbaubar einstuft, sind keine OECD-/ISO-Prüfungen erforderlich.

Änderungen bezüglich PFAS

  • Ab dem 1. Januar 2026 wird auch im Rahmen der Produktzertifizierung nach OEKO-TEX® ECO PASSPORT beim Nachweis von PFAS zunächst eine Hydrolyse durchgeführt. Dieser zusätzliche Aufarbeitungschritt wurde bei textilen Proben bereits 2024 eingeführt.
  • Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass wir auf eine bevorstehende Änderung in der französischen Gesetzgebung reagieren werden. Höchstwahrscheinlich gelten ab dem 1. Januar 2026in Frankreich strengere Grenzwerte für PFAS. Diese entsprechen den Grenzwerten, die aktuell auch für eine zukünftige, EU-weite Regelung vorgesehen sind.
  • Um gemäß unserem Versprechen zu handeln, dass Sie mit OEKO-TEX® gesetzeskonform sind, werden diese Grenzwerte ab dem 1.Januar 2026 auch bei OEKO-TEX® gelten. Zu Ihrer Information finden Sie die neuen PFAS-Grenzwerte in der aktualisierten Ausgabe der OEKO-TEX® Standards.

    Ab Januar 2026 werden die neuen Grenzwerte dann bei den OEKO-TEX® Laborprüfungen (STANDARD 100, LEATHER STANDARD, ECO PASSPORT, ORGANIC COTTON) angewendet.

Broschüren zum Herunterladen