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Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. Filtering Face Pieces oder FFP-Masken) zum Schutz vor flüssigen und festen Aerosolen aus der Raumluft leisten im Rahmen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einen wichtigen Beitrag. Bei FFP-Masken handelt es sich um Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III und muss als solche strenge Anforderungen hinsichtlich ihrer Schutzwirkung erfüllen.

Prü­fung und Zer­ti­fi­zie­rung von FFP-Atem­schutz­mas­ken

Als akkreditieres Labor und notifizierte Stelle (No. 0555) prüfen und zertifizieren wir FFP-Atemschutzmasken gemäß den Anforderungen der DIN EN 149 und stellen EU-Baumusterprüfbescheinigungen zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte gemäß Verordnung (EU) 2016/425 für Ihre Produkte aus.

Ihre Vorteile

  • Einfache und gesicherte Vermarktung Ihrer FFP-Masken durch Einhaltung sämtlicher erforderlicher Vorgaben – wir bieten Ihnen kompetenten Service aus einer Hand
  • Unabhängiger Funktionsnachweis Ihrer Produkte
  • Die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen für das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt ermöglicht Ihnen die CE-Kennzeichnung Ihrer PSA.
  • Verlässliche Sicherheit für den Verbraucher / Anwender Ihrer Schutzmasken

Was wir prüfen

Um einen verlässlichen Nachweis für die Schutzwirkung von FFP-Masken zu erbringen, führen wir unter anderem folgende Prüfschritte durch:

Vier Kategorien:
  • Überprüfung der korrekten Kennzeichnung sowie der Verständlichkeit der beiliegenden Anleitung zur Verwendung der Masken.
  • Die Verpackung muss die Masken ausreichend vor Beschädigungen und Verunreinigungen schützen.
  • Prüfung der Beschaffenheit von Bauteilen

Überprüfung von:

  • Atemwiderstand
  • Durchlassgrad des Filtermediums
  • nach innen gerichteter Leckage
  • Kohlenstoffdioxid-Gehalt der eingeatmeten Luft
  • Entflammbarkeit des Maskenmaterials
  • Befestigungsstärke von Ausatemventilen

Praktische Leistung:

  • Durch möglichst realistische Tests mit Probanden, bei der wir typische Arbeitssituationen simulieren, prüfen wir die praktische Leistung von FFP-Masken.

Bewertung von:

  • Hautverträglichkeit
  • Sichtfeld
  • Sicherheit von Verbindungen
  • Komfort der Kopfbänderung
  • Mit der Kennzeichnung „D“ versehene FFP-Masken haben eine zusätzliche Expositionsprüfung mit Dolomitstaub bestanden. Sie bieten also eine besonders gute Qualität mit höherer Staubaufnahme und verfügen über einen niedrigen Atemwiderstand.

    Die Prüfung Ihrer FFP-Masken auf Dolomitstaub ist voraussichtlich ab Dezember 2023 möglich.
     
  • Die Prüfung von FFP-Masken auf schädliche Inhaltsstoffe führen wir ebenfalls gerne für Sie durch.

Wir prüfen und zertifizieren FFP-Masken aller Kategorien für Sie

Abhängig von der Filterleistung, dem Atemwiderstand und der nach innen gerichteten Leckage werden FFP-Masken in drei Schutzstufen unterteilt. Hier am Beispiel der Filterleistung:

  • FFP1-Masken
    filtern bei bestimmungsgemäßem Gebrauch 80 Prozent und mehr aller Aerosole aus der Raumluft und sind z. B. für die Arbeit in Umgebungen mit ungiftigen Stäuben einsetzbar.
  • FFP2-Masken
    weisen einen Abscheidegrad von mindestens 94 Prozent der Aerosole aus der Umgebungsluft auf und eignen sich z. B. für den Umgang mit giftigen Stäuben.
  • FFP3-Masken
    fangen 99 Prozent und mehr Aerosole aus der Umgebung ab und werden deshalb für die Arbeit in gesundheitsschädlicher Umgebung bis hin zum Infektionsschutz von Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen verwendet.

Downloads

Me­di­zi­ni­sche Ge­sichts­masken

Wir prüfen auch medizinische Gesichtsmasken gemäß DIN EN 14683 für Sie!

Community Masken

Kennen Sie schon unser Hohenstein Qualitätslabel für geprüfte Community Masken gemäß CWA 17553:2020?